Der Bedarf zur Bereitstellung eines Medical Assessment Centers leitet sich aus dem Gesetz der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ab. Der Zweck und Anwendungsbereich dieser Vorschriften besteht darin, die grenzübergreifende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, davor zu schützen und dagegen Gesundheitsschutzmaßnahmen einzuleiten.
Das MAC besteht aus den folgenden Raumgruppen: Empfang, Service und Warten, Untersuchung, Behandlung und Besprechen, Büro, Sozial und Sanitär sowie Haustechnik/ TGA.
Die Raumgruppe Untersuchung, Behandlung und Besprechen soll im Bestandsgebäude H008 untergebracht werden, für die keine Umbau- und Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind (sofern sich keine neuen Sicherheitsanforderungen ergeben). Im Folgenden wird daher diese Funktion nicht näher beschrieben.
Die Räumlichkeiten des MACs unterliegen keiner dauerhaften Nutzung, bzw. werden diese nur im Bedarfsfall benötigt. Aus diesem Grund sollen die Räumlichkeiten im Neubau außerhalb der Nutzung als MAC als Büro- und Konferenzzentrum genutzt werden. Es besteht somit eine Doppelfunktion.
Zu empfehlen ist eine Systembauweise mit netto 42 m Länge und 12 m Breite.
Grundsätzlich sind wir für die Errichtung des Neubaus inkl. Medienzuführung, Gebäudetechnik, ggf. Kabeltrassen und sanitärer Ausstattung verantwortlich.